1) Mindest- und Maximalzeitraum für die Rückzahlung
Nach § 5 der PfandlV beträgt die gesetzliche Laufzeit eines Pfandvertrags immer 3 Monate. Es gibt keine Mindestlaufzeit, der Pfandkredit kann jederzeit vorzeitig zurückgezahlt werden. Es werden nur die vollen Monate berechnet. Nach Ablauf des Pfandvertrags ist eine Erneuerung möglich.
Maximaler effektiver Jahreszins
Ein Pfandkredit besteht aus 3 Kostenanteilen. Gesetzlicher Zinssatz von 1 % pro Monat (max. Jahreszins 12 %). Mtl. Kreditgebühr je nach Kredithöhe zwischen 4,0 – 5,0 % (max. Jahresgebühr 48 – 60 %). Mtl. Standgebühr je nach Fahrzeugytp zwischen 45,- und 120,- Euro (max. jährliche Standgebühr 540,- bis 1.440,- Euro).
Bei Nichteinlösung eines Pfandkredits ist eine Verwertung (Versteigerung) nach frühestens 4 Monaten möglich. Hierbei entstehen für den Pfandnehmer keine Kosten. Die Gesamtkosten des Pfandkredits werden aus dem Versteigerungserlös beglichen, den überschüssigen Versteigerungserlös erhält der Pfandnehmer.